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Verwaltungsrat
Sitzungen des Verwaltungsrates 2011
nächste Sitzung ist am:
- info folgt
Was macht der Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat ist das alle drei Jahre zu wählende Gremium, bestehend aus acht Gemeindemitgliedern, das sich vornehmlich um die finanziellen Angelegenheiten der Gemeinde zu kümmern hat. Es berät und beschließt über den jährlichen Haushaltsplan, genehmigt die Rechnungslegung des jeweils vergangenen Jahres, entscheidet über bauliche Maßnahmen, Reparaturen oder Renovierungen an kirchlichen Räumlichkeiten und Gebäuden, aber auch über personelle Fragen, kurzum grundsätzlich über alles, was finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinde hat. Kraft Amtes ist der Pfarrer Vorsitzender des Gremiums. Der Stellvertretende Vorsitzende wird alle drei Jahre aus den Reihen der Mitglieder des Gremiums gewählt. Nach Ablauf einer Periode von drei Jahren scheidet die Hälfte der Mitglieder aus, die sich aber erneut der Wahl stellen können. Die Wahlzeit beträgt sechs Jahre. Somit bleibt ein hohes Maß an Kontinuität gewahrt.
Statut Verwaltungsrat unseres Bistums
Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens in derDiözese Fulda (Kirchenvermögensverwaltungsgesetz - KVVG) in derFassung des 1. Gesetzes zur Änderung des KVVG vom 12. Dezember 1995und des Einführungsgesetzes zum KVVG für den thüringischen Teil desBistums Fulda vom 30. September 1996 (Hess. StAnz. 28/1979, S. 1450 ff;Hess. StAnz. 3/1996, S. 216 f).
Maiandachten in St.Kunigundis
Jeden Dienstag um 17:30 Uhr




